Datenschutzrichtlinie des Vereins UZH Alumni
1. Der Verein UZH Alumni ist berechtigt, soweit dies zum Zweck der Kontaktpflege, der Durchführung der in den Statuten des Vereins UZH Alumni (§ 3-4) aufgelisteten Aufgaben und zu Verwaltungszwecken erforderlich ist, folgende Personendaten seiner Mitglieder zu bearbeiten:
a) Identitätsdaten (typischerweise Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnadresse, Titel, Geschlecht, Nationalität, etc.);
b) Kontaktdaten (typischerweise Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer);
c) Daten zum Studium an der UZH (typischerweise Aufenthaltsdauer an der UZH, Studiengang, Fachbereich, Studienabschluss, Staatsangehörigkeit);
d) Bankverbindungsdaten (Name des Kontoinhabers, Kontonummer bzw. International Bank Account Number – IBAN, Kreditinstitut bzw. Bank Identifier Code – BIC, Verwendungszweck, Überweisungsbetrag.
2. Zu diesem Zweck erstellt der Verein UZH Alumni eine Datenbank, in der die in Abs. 1 aufgelisteten Daten gespeichert und bearbeitet werden. Die Geschäftsstelle organisiert die Datenpflege. Chapters und Mitgliedsvereinen wird Zugriff auf die Datenbank für Daten solcher Personen ermöglicht, die Mitglied beim entsprechenden Chapter oder Mitgliedsverein sind. Die Datenbank wird nach Bedarf von UZH Alumni weiterentwickelt.
3. Der Verein UZH Alumni kann zur Aktualisierung der erhobenen und gespeicherten Daten insbesondere folgende Verfahren verwenden:
a) Abgleich mit dem Melderegister der Wohnortgemeinde;
b) Abgleich mit zugänglichen Verzeichnissen (z. B. Telefonverzeichnissen);
c) Beauftragung Dritter.
4. Die Daten können für einen unbegrenzten Zeitraum aufbewahrt werden und müssen nur dann gelöscht resp. gesperrt werden, wenn das Mitglied dies beantragt oder wenn dem Verein UZH Alumni Mitteilung gemacht wird, dass die betroffene Person verstorben ist.
5. Der Verein UZH Alumni und seine Chapters sind berechtigt, ihren eigenen physischen oder elektronischen Mitteilungen Informationen Dritter beizufügen. Die Mitglieder haben jedoch die Möglichkeit, der Beifügung solcher Informationen Dritter zu widersprechen.
6. Im Zusammenhang mit seinen aufgabenspezifischen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein UZH Alumni Personendaten und Fotos seiner Mitglieder in Print- und Onlinemedien. Der Verein UZH Alumni informiert die betroffenen Mitglieder rechtzeitig über eine beabsichtigte Veröffentlichung/Übermittlung von Personendaten/Fotos und teilt hierbei auch mit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung/Übermittlung erfolgen kann. Wird der Widerspruch fristgemäss ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung.
7. Listen der Mitglieder des Vereins UZH Alumni werden an Vorstandsmitglieder und Mitglieder herausgegeben, soweit deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern.
8. Mitglieder des Vereins UZH Alumni dürfen Personendaten eines anderen Mitglieds ohne dessen Zustimmung weder an Dritte weitergeben noch selbst in irgendeiner Weise nutzen, die nicht für die Erfüllung des statutarischen Zwecks des Vereins UZH Alumni erforderlich ist.
9. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieses Organisationsreglements stimmen die Mitglieder des Vereins UZH Alumni der Erhebung, Bearbeitung, Nutzung und Bekanntgabe ihrer Personendaten in der oben beschrieben Art zu. Eine andere Verwendung der Daten, welche über die Erfüllung der statutarisch festgelegten Aufgaben und Zwecke des Vereins UZH Alumni hinausgeht, ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Verkauf von Personendaten der Mitglieder ist unzulässig.
10.Jede Person hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, vom Verein UZH Alumni Auskunft über die zu ihr gespeicherten Daten zu erhalten. Dies schliesst namentlich Angaben über die Herkunft der Daten, den Zweck und die Rechtsgrundlagen des Bearbeitens, die Kategorien der bearbeiteten Personendaten, die an der Sammlung Beteiligten und die Datenempfänger mit ein. Ausserdem hat jede Person das Recht auf Berichtigung, Löschung resp. Sperrung ihrer Personendaten.
11.Der Verein UZH Alumni behält sich vor, diese Datenschutzrichtlinie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit eine solche Anpassung durch Vereinsaufgaben oder durch Verwaltungszwecke oder aufgrund der Implementierung neuer Technologien oder der Änderung der Gesetzeslage erforderlich ist.